Die Jahresrechnung 2022 ist bereits über Ihr persönliches Portfolio abrufbar. Dieser Auszug enthält Ihre Anlagen, den ausstehenden Betrag zum 1. Januar 2022 und zum 31. Dezember 2022 sowie die gezahlten Zinsen. Dieser Artikel erklärt, wie das Finanzamt Ihre Crowdfunding-Einnahmen behandelt.
Wenn Sie über Crowdrealestate investieren, beteiligen Sie sich an einem Darlehen, das einem Unternehmen gewährt wird, und erhalten dafür regelmäßig Zinsen. Die Zinsen, die Sie erhalten, entsprechen den Zinsen, die das Unternehmen zahlt. Bei Crowdrealestate werden keine Steuern einbehalten und keine weiteren Kosten während der Laufzeit oder bei der Rückzahlung berechnet.
Als Privatanleger müssen Sie in den Niederlanden keine Steuern auf Ihre tatsächlichen Crowdfunding-Einnahmen zahlen. Ihre Investitionen werden jedoch als Teil Ihres Vermögens betrachtet und fallen unter die "Spar- und Investitionsbasis" (Kasten 3).
Wie viel Steuern Sie zahlen, hängt also vom Wert Ihres Vermögens ab und nicht von Ihrem tatsächlichen Einkommen aus Crowdfunding oder anderen Investitionen. Das bedeutet, dass Sie den ausstehenden Saldo in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben müssen (gewährte Darlehen). Genauso wie Sie es mit Ihrem Kontostand tun. Die Zinsen müssen nicht gemeldet werden, es sei denn, sie werden dem Bankguthaben gutgeschrieben.
Aktuelle Informationen (2022) zur Berechnung der Besteuerung Ihrer Einkünfte aus Vermögen finden Sie auf der Website des Finanzamtes.
Sind Sie ein geschäftlicher Investor? Für Unternehmer, die im Rahmen ihres Unternehmens tätig sind, stellt der investierte Betrag eine (Darlehens-)Forderung dar, die in der Bilanz ausgewiesen werden muss. Die erhaltenen Zinsen sind Teil des Geschäftsergebnisses und die einmaligen Vermittlungskosten (falls zutreffend) sind hier abzugsfähig. Bei IB-Unternehmern wird der Gewinn in Box 1 besteuert, und bei Kapitalgesellschaften, z. B. einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, wird er mit der Körperschaftssteuer belastet.
Haben Sie konkrete inhaltliche Fragen? Wenn dies der Fall ist, empfehlen wir Ihnen, sich an das Finanzamt und/oder Ihren Steuerberater zu wenden.